
Ausbildungsmodul - der Dienst des/der Kommunionhelfer/in
Freitag, 24.06.2022
14:30-18:00 Uhr im
Pfarrheim Purbach
Kirchengasse 6
7083 Purbach
Obwohl immer schon in der kirchlichen Tradition auch die einfachen Gläubigen das Sakrament der Eucharistie den Kranken oder Gefangenen bringen durften, hat sich in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils der „außerordentlicher Dienst“ einer Kommunionhelferin / eines Kommunionhelfers eingebürgert.
Warum „außerordentlich“?
Ordentliche Kommunionspender sind der Bischof und der Priester. Ihnen steht der Diakon zur Seite.
Voraussetzung für diesen Dienst bleibt bis heute, dass bei großer Zahl der Kommunikanten nicht genügend geweihte Spender (dazu zählen auch jene, die nicht konzelebrieren) anwesend sind.
Die Beauftragten sollen für diesen Dienst geeignet sein und der Gemeinde mitgeteilt werden. Deshalb erhalten diese Personen nach Absolvierung eines Grundkurses ein Dekret des Bischöflichen Ordinariates. Diesen Grundkurs bietet die Abteilung „Glauben und Feiern“ an.
Voraussetzung zur Teilnahme ist:
- Ein Mindestalter von 18 Jahren.
- Achtung und Angenommensein in der Pfarrgemeinde.
- Einverständnis des Pfarrgemeinderates bzw. der Ordensgemeinschaft.
- Schriftlicher Antrag des zuständigen Pfarrseelsorgers bzw. Ordensoberen.
Nach Absolvierung des Kurses erfolgt die Beauftragung für zunächst 5 Jahre und kann entsprechend verlängert werden.
Hinweis
Im Herbst ist eine Schulung in Stegersbach (für den südlichen Kreis) geplant. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben werden!
Interessierte aus dem mittleren Kreis sind eingeladen, einen der beiden Termine wahrzunehmen.
Anmeldeschluss ist am Mittwoch, 15. Juni 2022
Anmeldung per Mail an nikolaus.faiman@martinus.at senden oder direkt hier hochladen:
Der Kurs findet unter Einhaltung der aktuell gültigen Covid-19 Bestimmungen statt.