
Schritte rund um die Wahl
ab Herbst 2021 Vorphase und Bilanz
Am Wahltag
Schaffung aller Voraussetzungen für die Stimmabgabe (Stimmzettel, Stifte, Wahlurnen, etc.)
Führen der Abstimmliste (Name, Geburtsdatum)
Auszählung der Stimmen
Meldung des Wahlergebnisses an die Pastoralen Dienste
Um erste Ergebnisse noch am Wahltag an die Presse weiterleiten zu können, bitten wir Sie, die ersten Daten noch am Wahltag bis spätestens 20.00 Uhr uns zu übermitteln.
Am besten über das Online Formular auf der Webseite
oder mit dem bereits im Newsletter ausgeschickten PDF-Dokument per Mail
oder telefonisch: 02682 777 250, 0676 88070 1556
Die Pastoralen Dienste werden am Wahltag von 15.00 bis 21.00 Uhr besetzt sein.
Mitteilung des Wahlergebnisses an die Kandidat/innen
Anmerkung: Bitte vorher regeln, wer die Kandidat/innen informiert und auf welche Punkte bei Kandidat/innen zu achten sind, die nicht genügend Stimmen erhalten haben. Gute Erfahrungen haben Pfarren gemacht, die nach der Stimmauszählung zu einer „Wahlparty“ alle Kandidat/innen, den Wahlvorstand und eventuell andere Interessierte eingeladen haben. Hier kann auch gemeinsam über nächste Schritte gesprochen werden.
Öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Am Wahltag auf der Website der Pfarre
Aushang während einer Dauer von 2 Wochen
Verlautbarung im Gottesdienst am nächstfolgenden Sonntag
Anfertigung der Wahlniederschrift und Aufbewahrung bei den pfarrlichen Akten
Aufbewahrung der Abstimmlisten und aller abgegebenen Stimmzettel (am besten ein Jahr lang)
20. März bis 3. April
- Annahme etwaiger Wahleinsprüche.
Unverzügliche Meldung eines eingelangten Einspruches an das Bischöfliche Ordinariat
bis 10. April
sofern kein Einspruch gegen die Wahl erhoben wurde, Einladung zu und Abhaltung einer ersten Zusammenkunft der amtlichen und gewählten Mitglieder (Wahlordnung §5 Z8).
· Beratung über die Bestellung weiterer Mitglieder (berufene Mitglieder)
· Zusammensetzung des Wirtschaftsrates
· Vorbereitung der Konstituierung des PGR. Konkrete Vorüberlegungen für die konstituierende Sitzung des PGR über: Kurator/in, Kurator/innenteam, Wirtschaftsrat, Rechnungsprüfer/innen.
bis 24. April
- Einholen der Bereitschaftserklärung der berufenen Mitglieder
sofern kein Einspruch gegen die Wahl erhoben wurde
- Meldung der Mitglieder des Pfarrgemeinderates an die Pastoralen Dienste mit dem Formular D14
- Einladung zur Abhaltung der konstituierenden Sitzung des PGR
- Abhaltung der konstituierenden Sitzung des PGR
Dabei werden gewählt:
· der/die Kurator/in bzw. das Kurator/innenteam
· die Mitglieder im Vorstand
· ein/eine Schriftführer/in
Dabei werden bestellt:
· eine Kontaktperson zur Diözese
· der/die Delegierte für den Dekanatsrat
· die Mitglieder im Wirtschaftsrat
· zwei Rechnungsprüfer (die nicht Mitglied im WR sind)
Überlegungen zur Aufgabenfindung und Schwerpunktsetzung, zur Bildung von Fachausschüssen und Ernennung von Fachreferent/innen.
Da es bei der konstituierenden Sitzung viele Formalia gibt, empfehlt es sich noch vor dem Sommer eine weitere Sitzung oder Klausur abzuhalten, die sich besonders mit den pastoralen Zielen und Schwerpunkten für das kommende Jahr befassen sollte. Im Anschluss daran sollen Fachausschüsse eingerichtet und Fachreferent/innen bestellt werden.
bis 29. April
Bekanntgabe des Ergebnisses der konstituierenden Sitzung des PGR (Formular D15) und des Wirtschaftsrates (Formular D16) an die Pastoralen Dienste
Mit dem Einlangen der Bestätigung durch den Diözesanbischof gilt der Pfarrgemeinderat als konstituiert. Die Pfarrgemeinde ist über die endgültige Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates (Vorstand, Kurator/in, oder Kurator/innenteam, pfarrlicher Wirtschaftsrat, Dekanatsratsmitglied, Kontaktperson zur Diözese und bereits vorhandene Fachausschüsse) am darauf folgenden Sonntag in Kenntnis zu setzen. Die Angelobung des neuen Pfarrgemeinderates soll im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes durchgeführt werden.
Den Zeitplan im A4-Format können Sie hier downloaden.