Nikolausbesuch 2021
Der 6. Dezember gehört dem Hl. Nikolaus, dem Schutzpatron der Kinder. Auch in diesem Jahr soll es die Möglichkeit geben, mit ihm in den Advent zu starten und an diesem Tag dem Heiligen zu gedenken.
Mit dem Lockdown über 6. Dezember hinaus, gibt es jedoch Möglichkeiten für einen Nikolausbesuch:
Laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege gilt folgende rechtliche Grundlage zu Nikolausbesuchen 2021: (26.11.2021, 08:00)
Hausbesuch:
Der Nikolausbesuch stellt für die jeweiligen Darsteller*innen einen beruflichen Zweck dar, somit gibt es eine Ausnahmegenehmigung der Ausgangsbeschränkung.
- Für die Nikolausdarsteller*innen gilt, dass es einen 3G-Nachweis zu erfüllen gibt und bei Betreten einer Wohnung sowie bei Unterschreiten des geforderten Mindestabstands von zwei Metern eine FFP2-Maske zu tragen hat. Empfohlen wird daher, den Besuch möglichst mit Abstand und - wenn möglich - vor der jeweiligen Wohnungstür im Freien abzuhalten.
- Beim Hausbesuch dürfen insgesamt drei Darsteller*innen anwesend sein (z. B. Nikolaus, Krampus und ein Engerl)
- Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen keine FFP2-Maske tragen. Während des Nikolausbesuches dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt.
Besuch im Gottesdienst
Es ist möglich den Heilige Nikolaus in einer gottesdienstlichen Feier einzubinden. Für diese Feier ist die Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz gültig und einzuhalten. Besonders bei der Übergabe der Nikolaus-Sackerl ist darauf zu achten, dass zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird und kein Gedränge entsteht. Auch hier ist für den/die Nikolaus-Darsteller*in ein 3G-Nachweis erforderlich.