Allerheiligen – Allerseelen: keine gemeinsamen Gottesdienste am Friedhof
Die neue Regelung der Bischofskonferenz reagiert nach Ersuchen der Bundesregierung auf die steigenden Corona-Infektionszahlen. In der Diözese Eisenstadt gibt es keine gemeinsamen Friedhofsfeiern
Eisenstadt – Am 1. November ist Allerheiligen. Viele Menschen nutzen diesen Anlass um gemeinsam mit der Familie Verstorbene am Friedhof zu besuchen, für sie zu beten und deren Gräber festlich zu schmücken. Doch dieses Jahr ist es etwas anders. Wegen der steigenden Corona-Infektionen sollen heuer zu Allerheiligen und Allerseelen keine gemeinsamen Friedhofsfeiern stattfinden. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz in ihrer neuen, am 22. Oktober veröffentlichten Regelung festgelegt. Sie reagiert damit auf ein Ersuchen der Bundesregierung und hält fest, dass das Totengedenken daher dieses Jahr nicht in gewohnter Weise möglich ist. "Bitte beten wir für die Verstorbenen und besuchen wir die Gräber unserer Lieben, aber diesmal nicht im Rahmen gemeinsamer Feiern oder größerer Familienzusammenkünfte", so Erzbischof Lackner.
Verantwortungsvoll Umgang als Priorität
"Für uns als Christinnen und Christen ist das gemeinsame Gebet für die Toten, denen wir vieles verdanken, überaus wichtig. Wir bedauern sehr, dass sich die Situation in den vergangenen Wochen derart zugespitzt hat und wir nun hinsichtlich der gemeinsamen Friedhofsfeiern Regelungen treffen müssen. Als katholische Kirche wollen wir wie bisher verantwortungsvoll mit der schwierigen Situation umgehen und daher dem Ersuchen der Regierung und der Landeshauptleute nachkommen, dass das christliche Totengedenken heuer nur im kleinsten Rahmen stattfinden soll", so der Vorsitzende der Bischofskonferenz gegenüber Kathpress.
"Gemeinsame Gottesdienste zu Allerheiligen und Allerseelen am Friedhof können in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Gräber werden aber gesegnet werden, wenn auch nicht im Rahmen einer gemeinsamen Feier", heißt es ausdrücklich in dem Aufruf der Bischofskonferenz, der an die Pfarrgemeinden adressiert ist.
Ermutigung und Beistand
Gleichzeitig ermutigen die Bischöfe ausdrücklich dazu, anlässlich der Feiertage die Gräber zu besuchen und für die Verstorbenen zu beten – im kleinen Kreis. Hilfen für das persönliche Gebet für die Verstorbenen zu Hause und an den Gräbern seien "im Gotteslob, den diözesanen Websites sowie unter www.netzwerk-gottesdienst.at" zu finden, so die Bischöfe in ihrem Schreiben. Wie bei jedem Gottesdienst werde gerade auch zu Allerheiligen und Allerseelen in den Kirchen der Verstorbenen gedacht und für sie gebetet, betonen sie.
Der Aufruf der Österreichischen Bischofskonferenz zu Allerheiligen und Allerseelen kann hier abgerufen werden.
Allerheiligen – Allerseelen
Der Besuch von Gräbern, das Gedenken der Verstorbenen und das Beten für sie gehört wesentlich zum christlichen Glauben, besonders an Allerheiligen und Allerseelen. In der lateinischen Kirche – auch Westkirche genannt – wird Allerheiligen am 1. November begangen. In den orthodoxen Kirchen am ersten Sonntag nach Pfingsten. Bereits zu Beginn des Christentums gab es Gedenktage für Verstorbene. Die Heiligenverehrung begann mit der Verehrung der Märtyrer – "Blutzeugen" der ersten christlichen Jahrhunderte, die wegen ihres Glaubens ermordet wurden. Aufgrund der steigenden Zahl von heiliggesprochenen Menschen war es aber unmöglich, jedes Heiligen an einem bestimmten Tag zu gedenken. Deshalb einigte man sich auf einen Gedenktag für alle Heiligen.
Zu Allerseelen, am "Tag des Gedenkens an alle verstorbenen Gläubigen", feiert die römisch-katholische Kirche das Gedächtnis ihrer Verstorbenen. Der Feiertag geht auf Abt Odilo von Cluny und dessen Dekret aus dem Jahr 998 zurück. Er wird am 2. November begangen, einen Tag nach dem Hochfest Allerheiligen. Allerseelen steht theologisch in enger Verbindung mit der Lehre vom Fegefeuer, dem Reinigungsort oder Purgatorium, als Ort der Läuterung der Verstorbenen, die Hilfe von den Lebenden durch Gebet, Fasten und Almosen erhalten.
Nora Demattio, BA