Matriken in grenzüberschreitender Zusammenarbeit digitalisiert
Kooperation zwischen den Diözesen Győr und Eisenstadt – Im Herbst und damit zu Beginn des Diözesanjubiläums 60 Jahre Diözese Eisenstadt werden die Daten online verfügbar sein
Eisenstadt/Győr – Die Digitalisierung der Matriken ist ein Großprojekt der diözesanen Informations- und Archivarbeit. Die erfolgreiche Arbeit in der Diözese Eisenstadt ist vor allem einer grenzüberschreitenden Kooperation zu verdanken: Bereits seit 2012 arbeitet das Diözesanarchiv Eisenstadt mit dem diözesanen Archiv in Győr (Raab) zusammen. Denn die Aktenbestände im Burgenland beginnen erst mit dem Jahr 1922 – dem Jahr der Gründung der Apostolischen Administration. Ältere kirchliche Dokumente, die das heutige Burgenland betreffen, befinden sich in Győr, wo die Diözese bereits seit 1038 existiert. So konnten die Matriken nach aufwendigen Arbeiten digitalisiert werden. Im Herbst sollen die Personenstandsdaten online gestellt werden. Einen entsprechenden Kooperationsvertrag haben Bischof András Veres von Győr und Bischof Ägidius J. Zsifkovics unterzeichnet.
Zusammenwachsen, was historisch zusammengehörte
Auch die Archivare der beiden Diözesen, Ádám Vajk von der Diözese Győr und Bernhard Weinhäusel vom Diözesanarchiv Eisenstadt, haben den Vertrag unterschrieben. In mühevollen, umfassenden Restaurierungsarbeiten am Institut für Papierrestaurierung im Schloss Schönbrunn wurden die Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher, also die alten Matriken das Burgenland betreffend, restauriert und in weiterer Folge von den KollegInnen in Győr digitalisiert. Mit dem nun geschlossenen Kooperationsvertrag wächst zusammen, was historisch über Jahrhunderte zusammengehörte.
Frühe staatliche Matrikenführung im Burgenland
Die Matrikenführung im Burgenland unterscheidet sich von den anderen Diözesen Österreichs dadurch, dass es hier bereits seit 1. Oktober 1895 die staatliche Matrikenführung gibt. Diese wurde in den anderen Diözesen erst 1938 eingeführt. Somit sind die Personenstandsdaten in der Diözese Eisenstadt bereits ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert bei den zuständigen Gemeinden, Standesämtern oder bei der betreffenden Bezirkshauptmannschaft einzuholen und den kirchlichen Matriken kommt ein nur konfessioneller Charakter zu.