
Dreikönigsaktion: Kinderarbeit muss gestoppt werden!
Hilfswerk der Katholischen Jungschar fordert mit der Initiative „Kinderarbeit stoppen!“ Politiker auf, für gesetzliche Rahmenbedingungen auf österreichischer und europäischer Ebene zu sorgen, die garantieren, dass Produkte, die in Österreich erhältlich sind, frei von ausbeuterischer Kinderarbeit und anderen gravierenden Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen sind
Weltweit müssen 73 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten. Sie setzen in Bergwerken und Steinbrüchen ihr Leben aufs Spiel, schuften auf Plantagen oder in Fabriken, nähen billige Kleidung oder knüpfen von morgens bis abends Teppiche. Es sind vor allem Kinder armer Eltern, die zum Arbeiten und Geldverdienen gezwungen sind, damit es für die Familien zum Überleben recht. Kinderarbeit ist ein globales Problem: Kinder schuften auch für Produkte, die in Österreich erhältlich sind und konsumiert werden.
DKA: Keine Produkte von Kinderarbeit
Die Dreikönigsaktion (DKA) fordert in einer Initiative (www.kinderarbeitstoppen.at) ein Verbot von Kinderarbeit und die Politiker hierzulande zum konkreten Handeln auf. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sollen gesetzlich verbindlich verankert werden, damit keine Produkte, die das Ergebnis ausbeuterischer Kinderarbeit und anderer gravierender Menschenrechtsverletzungen sind, in Österreich und Europa im Umlauf sind und konsumiert werden. Die Aktion „Kinderarbeit stoppen“ hat am 29. April begonnen. Über die Homepage www.kinderarbeitstoppen.at können Aufforderungen zu einem Stopp von Kinderarbeit an Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat, Bundesrat sowie an KandidatInnen zur Wahl ins Europäische Parlament adressiert werden.
Unternehmen in die Pflicht rufen
Der Begriff der Sorgfaltspflicht gehört zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen 2011 verabschiedet wurden. Sorgfaltspflicht heißt: Unternehmen müssen bei ihrer täglichen Geschäftspraxis sicherstellen, dass sie in allen Geschäftsabläufen nationale Gesetze und Menschenrechte einhalten. Doch die Realität zeigt, dass auf Freiwilligkeit beruhende Leitlinien und Empfehlungen nicht die gewünschte Wirkung erzielen.
Eindeutige internationale Rechtslage
Die internationale Rechtslage ist eindeutig: Ausbeuterische und gefährliche Kinderarbeit ist verboten. Nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes hat jedes Kind Anspruch darauf, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.
Kinder dürfen keine Arbeiten verrichten, die gefährlich sind oder die sie in ihrer Entwicklung schädigen, und es muss sichergestellt sein, dass sie zur Schule gehen können. Die internationale Staatengemeinschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen, dennoch stagniert der Rückgang der Zahl der arbeitenden Kinder in den letzten Jahren.
„Schandfleck für die Menschheit“
Der indische Nobelpreisträger und Kinderrechtsaktivist Kailash Satyarthi hat es auf den Punkt gebracht: „Wenn Kinder für internationale Lieferketten arbeiten, wenn Kinder versklavt werden, wenn Kinder gehandelt werden wie Tiere – manchmal für weniger als für den Preis eines Tieres –, wenn sie auf Feldern und Höfen arbeiten, in Läden und Fabriken, in Haushalten als Hausangestellte, dann ist das ein Schandfleck für die Menschheit.“
DKA fordert Politik zum Handeln auf
Das Hilfswerk der Katholischen Jungschar macht darauf aufmerksam, dass viele Regierungen zwar Gesetzesvorhaben gegen ausbeuterische Kinderarbeit formuliert haben, diese jedoch vielfach nicht eingehalten werden. „Nach wie vor steckt in vielen Produkten, die in Österreich erhältlich sind, für uns erst einmal unsichtbar ausbeuterische Kinderarbeit. Unternehmen haben sich lange Zeit aus der Verantwortung gestohlen, indem sie sich für ausbeuterische Kinderarbeit nicht zuständig erklärten und auf Regierungen verwiesen“, so die Dreikönigsaktion.