Messintentionen
So kann eine heilige Messe im Gedenken, Danken und Bitten für Lebende oder Verstorbene oder in einem Anliegen - Danksagung nach schwerer Krankheit, Bitte um Stärkung in einer schwierigen Lebensphase, … - gefeiert werden. Alles, was zu unserem Alltag gehört, können wir Gott ans Herz legen. Eine Messfeier drückt auch die Verbundenheit zwischen Lebenden und Verstorbenen über den Tod hinaus aus.
Wenn Sie möchten, dass eine heilige Messe in unserer Pfarre für ein bestimmtes Anliegen gefeiert wird, dann können Sie in der Pfarrkanzlei (Donnerstag 17.00-18.00 Uhr) eine entsprechende Intention bestellen.
Pfarrsekretariat
Karl Reiterer
7423 Grafenschachen 23
Tel: +43 3359 2208
e-Mail: grafenschachen@rk-pfarre.at
Wenn Sie eine Intention bis zum fünften Tag des Vormonats bestellen, wird sie im Pfarrblatt veröffentlicht.
Was kostet eine Messe?
Was kostet denn eine Messe? Diese Frage gehört zum Alltag bei den Bestellungen. Die ganz einfache Antwort:
Ein bereites Herz, das Gott aufnehmen möchte. Sonst nichts!
Wenn die Pfarren - so auch die Pfarre Grafenschachen - dennoch einen Obulus einheben, dann geschieht dies, um zu den Kosten für Heizung und Blumenschmuck beizutragen, zur Unterstützung der Priesterausbildung oder der Mission, als Anerkennung für den Dienst des Organisten, … Es geht nicht um eine Kostendeckung.
Wir halten uns dabei an die von der Diözese Eisenstadt für alle Pfarren einheitlich festgelegte "Gebührenordnung".
Obulus für Intentionen
- Messfeier mit Orgelbegleitung: 20,00 Euro
- Messfeier ohne Orgelbegleitung: 10,00 Euro
- Messfeier im Haus St. Vinzenz: 10,00 Euro
Schon in frühchristlicher Praxis war es üblich, dass die Gläubigen, sofern möglich, auch materielle Gaben zur Eucharistiefeier mitbrachten. Damit wurden Arme unterstützt und die Gemeinschaft gestärkt.
Eine Gabe für eine Intention darf unter keinen Umständen als ein Entgelt für ein Mehr an Gnade oder Wirkung missverstanden werden. Sie ist kein käuflicher „Ablass“ oder Ähnliches. Geld ist niemals die zwingende Voraussetzung für eine Messfeier in einem bestimmten Anliegen. Man kann einen Priester auch so bitten, sein Anliegen einzuschließen.
Das Kirchenrecht widmet dem Thema "Intentionen" bzw. "Messstipendien" ein eigenes Kapitel. Um Missbräuchen vorzubeugen, die es immer wieder gegeben hat, ist - so das kirchliche Gesetzbuch - "jeglicher Schein von Geschäft oder Handel" zu vermeiden. Es gilt: "Den Himmel kann man nicht kaufen“.