Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü:
  • Glaube
  • Themen
  • Unterstützung

Hauptmenü:
  • Glasnik
  • Termine
  • Bischof
  • Pfarren
  • Diözese

Hauptmenü ein-/ausblenden
Kirchenbeitrag
Hauptmenü:

Inhalt:
Wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind …

Ihr monatliches Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherung (sowie eventueller staatlicher Freibeträge) ergibt die monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage
€ 1.590,00


Beitragsgrundlage für den Jahreskirchenbeitrag sind also € 1.590 x 12 Monate
€ 19.080,00


davon 1,1 %; das sind
€ 209,88


davon werden abgezogen:

Allgemeiner Absetzbetrag
- € 60,00


Kirchenbeitrag vor Abzug kirchlicher Absetzbeträge
€ 149,88


Kirchliche Absetzbeträge sind zum Beispiel

 

Alleinverdienerabsetzbetrag
- € 43,00


Absetzbetrag für 1 Kind
- € 22,00


Tatsächlicher Kirchenbeitrag
€ 84,88


Der Mindestbeitrag beträgt
(Mindestkirchenbeiträge können diözesan unterschiedlich sein.)
€ 34,00

Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind …

Beitragsgrundlage ist das Einkommen des Vorjahres
€ 27.800,00


davon 1,1 %; das sind
€ 305,80


- Allgemeiner Absetzbetrag
- € 60,00


Kirchenbeitrag vor Abzug kirchlicher Absetzbeträge
€ 245,80


Der Mindestbeitrag beträgt
(Mindestkirchenbeiträge können diözesan unterschiedlich sein.)
€ 132,00

Wenn Sie Land- oder Forstwirt sind …

Der Kirchenbeitrag wird als Promillesatz vom Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ermittelt.

 

Die Berechnung erfolgt zu folgenden Promillesätzen:

6,5 Promille vom EW bis € 18.200,00

darüber 6,0 Promille vom EW bis € 36.400,00

darüber 3,5 Promille vom EW bis € 72.800,00

darüber 2,5 Promille vom restlichen EW

Wenn Sie Privatzimmer vermieten …

Privatzimmervermietung führt nur dann zu einem eigenen Kirchenbeitrag, wenn diese Einnahmen nicht in einem Einkommenssteuerbescheid einbezogen sind. Berechnet werden € 3,00 pro Bett und Saison.

8 x € 3,00 = € 24,00

Wenn Sie kein steuerpflichtiges Einkommen haben …

Ist mangels steuerpflichtigem Einkommen keine Beitragsgrundlage vorhanden, wird der Beitrag nach dem Lebensaufwand (Verbrauch) berechnet (Kirchenbeitragsordnung § 10 C):

 

Mindestgrundlage für

Betreffenden € 17.455,00
Angehörigen € 8.800,00
jedes Kind zusätzlich € 1.800,00

Familienermäßigung …

Alleinverdienerermäßigung

€ 43,00


Kinderermäßigungen

1 Kind: € 22,00
2 Kinder: € 44,00
3 Kinder: € 80,00
für jedes weitere Kind zusätzlich: € 36,00


Zusatzermäßigungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen

Hochschulstudium

Tod eins nahen Angehörigen (wenn Bestattungskosten geleistet werden)

Weitere Ermäßigungen …
  • Wohnraumbeschaffung (z. B. Wohnungskauf, Hausbau, usw.)
  • Notwendige Wohnraumsanierung
  • Krankheitskosten (z. B. Erwerbsminderung, Krankendiät, Diabetes, usw.)
  • Pflegebedürftigkeit (z. B. Betreuung, Heimaufenthalt, usw.)

Es gibt auch andere außergewöhnliche Belastungen (z. B. Konkurs, Privatkonkurs), die beim Nachweis des Einkommens individuell berücksichtigt werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchenbeitragsstellen beraten Sie gerne über diese Ermäßigungsmöglichkeiten.

 

Hinweis: Auch staatliche Steuerfreibeträge für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vermindern das steuerpflichtige Einkommen und somit auch die Beitragsgrundlage für den Kirchenbeitrag.

Mitteilungen über Wohnsitzwechsel, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Änderung der persönlichen Lebensumstände sind wichtige Informationen und werden bei der Berechnung des Kirchenbeitrages berücksichtigt.


nach oben springen
  • Newsletter bestellen
  • Nachricht schreiben
Newsletter
Kirchenbeitrag

Domplatz 2
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 50775
Fax: +43 50775-15
E-Mail: kirchenbeitrag@martinus.at
https://www.martinus.at/kirchenbeitrag
Impressum
  Anmelden
nach oben springen