Ihr monatliches Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherung (sowie eventueller staatlicher Freibeträge) ergibt die monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage
€ 1.590,00
Beitragsgrundlage für den Jahreskirchenbeitrag sind also € 1.590 x 12 Monate
€ 19.080,00
davon 1,1 %; das sind
€ 209,88
davon werden abgezogen:
Allgemeiner Absetzbetrag
- € 59,00
Kirchenbeitrag vor Abzug kirchlicher Absetzbeträge
€ 150,88
Kirchliche Absetzbeträge sind zum Beispiel
Alleinverdienerabsetzbetrag
- € 43,00
Absetzbetrag für 1 Kind
- € 22,00
Tatsächlicher Kirchenbeitrag
€ 85,88
Der Mindestbeitrag beträgt
(Mindestkirchenbeiträge können diözesan unterschiedlich sein.)
€ 33,00