Voraussetzung für diesen Dienst bleibt bis heute, dass bei großer Zahl der Kommunikanten nicht genügend geweihte Spender (dazu zählen auch jene, die nicht konzelebrieren) anwesend sind.
Die Beauftragten sollen für diesen Dienst geeignet sein und der Gemeinde mitgeteilt werden. Deshalb erhalten diese Personen nach Absolvierung einer Schulung ein Dekret des Bischöflichen Ordinariates.
Diese Schulung bietet die Abteilung „Glauben und Feiern“ an.
Voraussetzungen zur Teilnahme an einer Schulung:
Bitte, das Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt per E-Mail zusenden an: nikolaus.faiman@martinus.at