I. Grundsätze |
Die Diözese Eisenstadt bekennt sich mit der Fastenaktion zum grundsätzlichen Ziel von Entwicklung, wie es in den „Leitlinien für die Zusammenarbeit der Katholischen Kirche in Österreich mit den Partnerinnen und Partnern in den ‚Jungen Kirchen“ festgelegt ist: Das Ziel der Entwicklung ist ein „Leben in Fülle“ für jeden Menschen und für alle Menschen. Dazu gehören das Verfügen über das Lebensnotwendigste, das Freisein von jeglicher Unterdrückung, die Erkenntnis und das Wissen um die Würde und die Ziele seines Lebens, die Fähigkeit und Möglichkeit, sein Leben selbst zu gestalten und das Leben in der Gemeinschaft mitzubestimmen, sowie die Freiheit und die Öffnung auf das Absolute hin. Für uns steht der Mensch im Zentrum aller Entwicklungsbemühungen, Menschen können nicht entwickelt werden, sie können sich nur selbst entwickeln. Aufgabe der Gesellschaft ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer Entwicklung möglich wird. Als Träger der Fastenaktion fungiert das Bischöfliche Ordinariat, Vorbereitung und Durchführung erfolgen gemeinsam mit der Katholischen Aktion. |
II. Inhaltliche Schwerpunkte |
Die Fastenaktion Eisenstadt will durch die Unterstützung konkreter Projekte entsprechend dieser Leitlinien Menschen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit in allen Bereichen fördern, die Menschenwürde gewährleisten, strukturverändernde Prozesse in Gang setzen und Probleme an ihren Ursachen bekämpfen, auf kulturelle und religiöse Identität der Betroffenen Rücksicht nehmen, einen Beitrag zur Förderung besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen und deren Menschenrechte leisten (Indigene, Zentrales Anliegen ist – im Sinne einer ganzheitlichen Sicht des Menschen, in der die spirituelle und die materielle Dimension untrennbar zusammen gehören – die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse vor allem der Armen und Unterdrückten, insbesondere in den Bereichen
Die finanzielle Hilfe kann sich hiebei auch auf die Schaffung baulicher Voraussetzungen beziehen. Dabei wickelt die Diözese Eisenstadt die Projekte in erster Linie mit den Ortskirchen bzw. kirchlichen Trägerorganisationen ab. Die Armen und Unterdrückten sollen durch unsere Hilfe in die Lage versetzt werden, ihre Lebensbedingungen selbst zu verbessern. |
III. Regionale Schwerpunktsetzung |
Die festgelegten regionalen Schwerpunkte im Hinblick auf die „Jungen Kirchen“ sind Indien, Philippinen, Tansania und Nicaragua. Als Partnerdiözesen gelten die Eparchie Kanjirapally, Indien, und die Diözese Awka, Nigeria. Gemeinam mit den Partnerdiözesen sollen Konzepte für die zukünftige Zusammenarbeit ausgearbeitet werden.
Die festgelegten regionalen Schwerpunkte im Hinblick auf die Nachbarschafts- bzw. Ost/Südosthilfe sind Bosnien (die Erzdiözese Vrhbosna-Sarajevo und die Diözese Banja Luka), Rumänien (die Diözese Temesvar, die lateinische Erzdiözese Alba Julia und die griechisch-katholische Groß-Erzeparchie Făgăraş şi Alba Julia) und die Ukraine. Von der regionalen Schwerpunktsetzung ausgenommen sind – neben Vorhaben der beiden Partnerdiözesen – Anliegen, die einen Bezug zur Diözese Eisenstadt bzw. zum Land Burgenland aufweisen, sofern sie den Leitlinien der Fastenaktion entsprechen.
Abseits der inhaltlichen und regionalen Schwerpunktsetzung können vom Ordinarius im Sinne der Pflege von Kontakten mit Diözesen der „Jungen Kirchen“ und mit Diözesen in den östlichen und südöstlichen Nachbarländern Soforthilfen bis zu einer Höhe von |
IV. Angestrebte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Gelder |
a) Ermittlung des zur Verfügung stehenden Betrages: Sammelergebnis
= Zur Verfügung stehende Gelder. Diese werden wie folgt verteilt: b) Caritas: € 40.000,- oder höchstens 10 % des zur Verfügung stehenden Betrages c) KFB-Projekte - Familienfasttag € 90.000,- oder höchstens 22 % des zur Verfügung stehenden Betrages d) Stipendien: € 30.000,- oder höchstens 7 % des zur Verfügung stehenden Betrages e) Heimaturlaub: € 4.500,- oder höchstens 1 % des zur Verfügung stehenden Betrages f) Ost/Südost- bzw. Nachbarschaftshilfe: € 60.000,- oder höchstens 15 % des zur Verfügung stehenden Betrages d) Sonstige Projekte
Insgesamt sollen mindestens 45 % des zur Verfügung stehenden Betrages für Projekte der „Jungen Kirchen“ gegeben werden. Diese Richtsätze werden im jeweiligen Jahr der Durchführung der Hílfsaktion angewandt. Gelder, die im betreffenden Jahr für den jeweiligen Zweck nicht verwendet wurden, fallen nach Ablauf des Kalenderjahres in den allgemeinen Topf der Fastenaktion und stehen im darauffolgenden Kalenderjahr für Projekte der „Jungen Kirchen“ zur Verfügung. |
V. Vergabe der Gelder der Fastenaktion |
Projekte sind beim Bischöflichen Ordinariat einzureichen, das auch die aktenmäßige Erledigung übernimmt. Die Buchhaltung der Fastenaktion wird von der Finanzkammer der Diözese wahrgenommen. Im Sinne der Vereinbarung mit der Dreikönigsaktion werden dieser die entsprechenden Projekte der „Jungen Kirchen“ zu Stellungnahme übermittelt, jene Projekte, die die Ost/Südost-Hilfe betreffen, Missio Austria-Pro Europa zur Begutachtung übermittelt. Sämtliche eingelangten Projekte wie auch wichtige Fragen (Vergabe von Stipendien etc.) werden in den Vergabesitzungen behandelt und letztlich dem Herrn Ordinarius zur Information bzw. endgültigen Entscheidung vorgelegt. Für die Vergabe der Gelder und die Abwicklung der Projekte der Fastenaktion werden die von der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz festgelegten Standards angewandt (siehe Anhang).
Dem Vergabegremium gehören als stimmberechtigte Mitglieder der Generalvikar, der Ordinariatskanzler oder Kanzleidirektor, der Direktor des Pastoralamtes oder ein/e andere/r Vertreter/in des Pastoralamtes, der/die Generalsekretär/in der Katholischen Aktion, je ein/e Vertreter/in der Katholischen Frauenbewegung, der Katholischen Männerbewegung, der Katholischen Jugend/Jungschar der Diözese und des Sekretariates der Katholischen Aktion, weiters ein/e Vertreter/in der Caritas der Diözese sowie der Diözesanstelle der Päpstlichen Missionswerke, ein/e Vertreter/in der Katholischen Presse der Diözese, zwei Vertreter/innen der Pfarren und eventuell vom Ordinarius angesichts ihrer Kompetenz berufene Persönlichkeiten an. Jedes Projekt gelangt zur Abstimmung per Handzeichen, wobei zumindest die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Vergabegremiums anwesend sein muss. Es sind hiebei auch Blockabstimmungen möglich. Für einen gültigen Beschluss bedarf es der 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, von denen zumindest 50 % anwesend sein müssen. In dringenden Fällen können Umlauf-Beschlüsse (per e-mail oder sonst in schriftlicher Form) eingeholt werden, wobei ebenfalls zumindest 50 % der stimmberechtigten Mitglieder ihr Votum abgeben müssen und 2/3 der abgegebenen Stimmen für die Beschlussfassung notwendig sind.
Das Vergabegremium tritt 3 mal jährlich zusammen, davon sollte die Herbstsitzung auch zur inhaltlichen Vorbereitung der nächstjährigen Fastenaktion wie auch zur Überlegung bewusstseinsbildender Maßnahmen dienen. |
VI. Kooperationen |
1. Katholische Frauenbewegung Die Katholische Frauenbewegung lässt das Sammelergebnis des Familienfasttages in das Gesamtergebnis der Fastenaktion einfließen und präsentiert dafür Projekte zur Förderung aus der Fastenaktion in Beachtung des geltenden Leitfadens und der festgesetzten Höchstgrenze. Die Katholische Frauenbewegung präsentiert auch bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Förderung der Fastenaktion. Eine Vertreterin der Katholischen Frauenbewegung nimmt an den Vergabesitzungen als stimmberechtigtes Mitglied teil. In diesem Zusammenhang wird auf die getroffene Vereinbarung in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
2. Caritas Da die Caritas seinerzeit auf eine eigene Sammlung in der Fastenzeit verzichtet hat, erhält sie eine finanzielle Unterstützung aus dem Sammelergebnis der Fastenaktion in der jeweils festgesetzten Höhe. Ein/e Vertreter/in nimmt an den Vergabesitzungen als stimmberechtigtes Mitglied teil. In diesem Zusammenhang wird auf die getroffene Vereinbarung in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
3. Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholischen Jungschar Das Bischöfliche Ordinariat übermittelt der Dreikönigsaktion Projekte der „Jungen Kirchen“ zwecks Überprüfung. Je ein/e Vertreter/in der Dreikönigsaktion nimmt an den Vergabesitzungen in beratender Funktion teil. Die Dreikönigsaktion kann Projekte zwecks Finanzierung oder Mitfinanzierung an die Fastenaktion herantragen. In diesem Zusammenhang wird auf die getroffene Vereinbarung in der jeweils geltenden Fassung verwiesen.
4. Missio Austria – Pro Europa Das Bischöfliche Ordinariat übermittelt Missio Austria – Pro Europa Projekte aus den östlichen und südöstlichen Nachbarländern zwecks Überprüfung. Ein/e Vertreter/in von Missio Eisenstadt nimmt an den Vergabesitzungen als stimmberechtigtes Mitglied teil.
5. MIVA Zwecks (Mit-)Finanzierung von Fahrzeugankäufen, die diesen Leitlinien entsprechen, wird die Zusammenarbeit mit der MIVA gesucht.
Dieser Leitfaden wurde vom Herrn Ordinarius am 7. März 2007 und mit Wirkung vom 15. März 2007 in Kraft gesetzt (Ord. Z: 212/7-2007) und gilt vorerst bis auf Weiteres. Eine Änderung des Leitfadens nach Anhörung der Mitglieder des genannten Vergabegremiums und mit Zustimmung des Herrn Ordinarius ist jederzeit möglich. Eisenstadt, 7. März 2007 |