Die kirchliche Trauung
Die kirchliche Feier der Trauung begründet das Ehesakrament zwischen Mann und Frau. Die beiden spenden dieses Sakrament einander und empfangen es voneinander. Für die Möglichkeit und Gültigkeit des Sakraments gibt es verschiedene Voraussetzungen, die im Vorfeld der Hochzeitsfeier geklärt und erklärt werden.
Die nähere Vorbereitung auf die Trauung ist einerseits ein Ehevorbereitungsseminar (etwa durch die Diözese Eisenstadt regelmäßig an verschiedenen Orten angeboten) und andererseits ein Brautleuteprotokoll vorgesehen. Prinzipiell zuständig ist die Wohnsitzpfarre, wobei die Zuständigkeit ggf. an die Trauungspfarre übergeben wird. Das Brautleuteprotokoll kann dennoch in der Wohnsitzpfarre stattfinden.
Ein Priester ist prinzipiell in den eigenen Pfarren der Trauungspriester.
Die Trauung zwischen Getauften ist gemäß katholischem Verständnis ein Sakrament. Mindestens ein Ehepartner muss für eine katholische Feier auch katholisch sein. Eine Ehe mit einem Christen anderer Konfession (evangelisch, orthodox, orientalisch) oder mit einem Nichtchristen (ausgetreten, ungetauft, islamisch, jüdisch,...) ist möglich.
Wer außerhalb der katholischen Kirche einen nichtkatholischen Partner heiratet, etwa in orthodoxer oder evangelischer Feier, kann im Vorfeld für eine katholische Eintragung der Ehe im zuständigen Pfarrbüro eine "Dispens von der Formpflicht" erwirken.
Wünschenswert ist, dass das Brautpaar auch zivil / standesamtlich heiratet. Rein kirchliche Ehen (ohne standesamtliche Ehe) sind aber auch möglich.
Die katholische Trauung wird vor einem Diakon, Priester oder Bischof und zwei ernannten Trauzeugen in einer Kirche gefeiert. Bei der Hochzeit katholisch-orthodox ist aufgrund des priesterlichen Trauungssegens kein Diakon als Trauungsassistenz möglich.
Nähere Informationen finden sie bei einem (fachkundigen) Priester Ihres Vertrauens oder auf entsprechenden katholischen Webauftritten.