1. Die „Bischof-DDr.-Stefan-László-Gesellschaft“ vergibt im Jahr 2024 wieder den nach dem verstorbenen ersten Diözesanbischof benannten „Bischof-DDr.-Stefan-László-Preis“ in Höhe von € 3.500,-- (möglichst für Dissertationen).Zusätzlich können auch (maximal zwei) Anerkennungspreise (für Master- und Bachelorarbeiten) zur Verleihung gelangen. Diese sind mit je € 1.000,-- dotiert.
2. Es können Dissertationen, Diplomarbeiten oder gleichwertige Hausarbeiten eingereicht werden, die sich mit Fragen
a) des Zusammenlebens der Völker in Mitteleuropa
b) der Kirchen- und Landesgeschichte des Raumes des heutigen Burgenlandes
c) der Geschichte und des Wirkens laienapostolischer Gruppen
befassen.
Arbeiten, die bereits von anderen Stellen prämiert wurden, können nicht eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
3. Die Einreichung steht Personen, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, offen.
Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der eingereichten Arbeit in den Publikationen der Gesellschaft verbunden.
4. Für Vorwissenschaftliche Arbeiten oder vergleichbare Arbeiten von Schülern höherer Schulen in Österreich kommt der „Bischof-DDr.-Stefan-László-Förderungspreis“ zur Verleihung. Dieser Förderungspreis ist mit € 500,-- dotiert. Für den „Bischof-DDr.-Stefan-László-Förderungspreis“ gelten die Bestimmungen der Punkte 2 und 3 sinngemäß, jedoch müssen die Arbeiten spätestens im Jahr nach Ablegung der Reifeprüfung eingereicht werden.
5. Die Einreichung der Arbeiten hat in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in elektronischer Form auf einem Datenträger zu erfolgen. Der Einreichung der Arbeit sind ein Lebenslauf sowie eine Erklärung des Autors beizuschließen, dass alle am Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiter im Titel oder in Fußnoten oder sonst in geeigneter Weise genannt sind.
6. Die schriftliche Bewerbung um den „Bischof-DDr.-Stefan-László-Preis“ ist bis
Freitag, 24. Mai 2024,
im Bischofshof in 7000 Eisenstadt, St. Rochus-Straße 21 mit dem Vermerk „Bischof-DDr.-Stefan-László-Preis“ formlos einzureichen.
7. Über die Vergabe des Preises entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag der wissenschaftlichen Jury. Liegt keine auszeichnungswürdige Arbeit vor, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
8. Die Überreichung der Geldpreise mit Urkunde erfolgt in feierlicher Form voraussichtlich Anfang November 2024 in Eisenstadt.
Nähere Auskünfte erteilt der Geschäftsführer Mag. Gerhard Grosinger, unter der Telefon-Nummer 02682/777-230 oder E-Mail: gerhard.grosinger@martinus.at.