Die bisher gültige Rahmenordnung für die Feier öffentlicher Gottesdienste wird per 1. Juni 2022 ausgesetzt.
Es gibt damit ab sofort, bis auf weiteres, keine Einschränkungen zur Feier von Gottesdiensten.
Eine Ausnahme stellen Gottesdienste aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion, Firmung, Trauung) mit über 500 Personen dar. In diesem Fall ist ein Präventionskonzept verpflichtend einzuhalten.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Begräbnisse bzw. gottesdienstliche Feiern im Rahmen von Begräbnissen.