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Propstei- und Stadtpfarre
Eisenstadt – Oberberg
Inhalt:
Corona

Bischofskonferenz: Keine öffentlichen Gottesdienste bis vorerst 6. Feber 2021

 
 
 
 
 
 
 
Neue Rahmenordnung gilt von 28. Dezember bis 06. Feber 2021 - Kirchen bleiben für das persönliche Gebet geöffnet, Gottesdienste im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig - Erzbischof Lackner: Im Lockdown die Hoffnung durch das Gebet stärken
 
 
Gesamter Text der Bischofskonferenz als PDF- Datei zum Herunterladen ........
 
 

Bischöfliches Ordinariat
22. Dezember 2020


Aktuelle Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz vom 28. Dezember 2020 bis 17. Jänner 2021, Hinweis Sternsingeraktion

Hochwürdige Herren, liebe Mitbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie zu befürchten war, wird aufgrund des von der Bundesregierung angeordneten neuen "Lockdown" auch wieder die Feier öffentlicher Gottesdienste ausgesetzt. Jedoch konnte erreicht werden, dass auch noch am Fest des hl. Stephanus (Samstag, 26. Dezember) und am Fest der heiligen Familie (Sonntag, 27. Dezember) öffentliche Gottesdienste wie zuletzt gewohnt gefeiert werden dürfen. Für den Besuch dieser Gottesdienste gelten die Ausgangsbeschränkungen nicht (vgl. https://cloud.mymailwall.com/m/url?l=9mq8A4hAaaaaaa&u=https%3A%2F%2Fwww%2Esozialministerium%2Eat%2FInformationen-zum-Coronavirus%2FCoronavirus---Aktuelle-Ma%25C3%259Fnahmen%2Ehtml )

In der Beilage übermitteln wir Euch die neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste, die wegen des österreichweiten "Lockdown" von den Bischöfen erlassen worden ist. Diese Rahmenordnung gilt auch im Bereich der Diözese Eisenstadt von Montag, 28. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, 17. Jänner 2021. Die Rahmenordnung entspricht jener vom 17. November 2020 (letzter Lockdown).

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

- Bis einschließlich Sonntag 27. Dezember dürfen öffentliche Gottesdienste zu den bisher geltenden Bedingungen gefeiert werden. - Von Montag, den 28. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, den 17. Jänner 2021, sind grundsätzlich alle öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt.

- Gottesdienste unmittelbar vor oder nach einem Begräbnis können jedoch unter Beachtung aller Regeln der Rahmenordnung weiterhin stattfinden. Dabei sind höchstens 50 Personen zugelassen, sofern diese Anzahl von der Größe des Raumes (Kirche/Aufbahrungshalle) her unter Wahrung des Abstandes von 1,5 m überhaupt möglich ist. Das sogenannte "Einsprengen" und das gemeinsame Gebet vor dem Begräbnis ist nicht möglich.

- Nicht öffentliche Gottesdienste können nach den Regeln der Rahmenordnung stattfinden. Der Personenkreis von insgesamt höchstens 10 Personen (einschließlich Priester und liturg. Dienste) ist vorher festzulegen, kann aber von Gottesdienst zu Gottesdienst variieren (z. B. Geber des Mess-Stipendiums, etc.).  Dabei muss aber bei jedem dieser nicht-öffentliche Gottesdienste der Teilnehmerkreis schriftlich dokumentiert werden.

- Die Gläubigen sollen zur Feier von Gottesdiensten daheim und zur Mitfeier von Gottesdiensten in Radio, Fernsehen und Internet aufgerufen und angeleitet werden. Hilfen für die Feier von Hausgottesdiensten finden sich unter www.martinus.at/glaubenundfeiern sowie unter www.netzwerk-gottesdienst.at .

- Die Sternsingeraktion kann unter den bereits mehrfach kommunizierten, besonderen Voraussetzungen stattfinden. Fragen und Anliegen dazu können auch zwischen den Feiertagen an Frau Mag. Rebecca Gerdenitsch-Schwarz (0676 880 70 1703) oder an Frau Judith Horvath (0676 880 70 1710) gerichtet werden.

Wir laden eindringlich ein und ersuchen, diese wiederum sehr einschränkende Rahmenordnung genau einzuhalten. Bitte nutzt die Zeit, die sich durch diese Einschränkungen vielleicht ergibt, um einerseits den Menschen die Nähe Gottes, der uns im Geheimnis von Weihnachten ganz und unwiderruflich nahegekommen ist, in kreativer Weise, anders als durch räumliche Nähe zu vermitteln.

Nutzt die Ruhe aber andererseits auch für Euch ganz persönlich: für die Begegnung mit Euch selbst, für die Begegnung mit Gott, für ein gutes Buch, ...

Die Dechanten mögen bitte sicherstellen, dass alle Priester in ihrem Wirkungsbereich, die nicht via E-Mail erreichbar sind, diese Informationen so bald als möglich erhalten.

Mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2021

Mag. Martin Korpitsch
Generalvikar

Mag. Gerhard Grosinger
Ordinariatskanzler


Die Rahmenordnung kann hier abgerufen werden.

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