Religion in der Schule
Religion ist Teil des menschlichen Lebens und der Gesellschaft. Daher ist Religion in der Schule als Spiegel der Gesellschaft präsent – durch die Schüler/innen mit ihren verschiedenen Religionsbekenntnissen, in religiösen Feiern, symbolhaft durch das Kreuz in den Klassenräumen und durch den konfessionellen Religionsunterricht.
Da Religion wesentlich Werte und Sinn in die Gesellschaft einbringt, ist sie – nach einem berühmten Diktum des deutschen Staatsrechtlers Böckenförde – eine der geistigen Voraussetzungen, von denen der demokratische Staat lebt, die er jedoch selbst nicht zu schaffen vermag. Der moderne Staat darf daher, um neutral und unpar- teiisch zu sein, Religion nicht gesellschaftlich marginalisieren, sondern soll ihr im Sinn einer hereinnehmenden Neutralität einen entsprechenden Raum auch in der Öffentlichkeit sichern und damit letztlich effektiv das Recht auf Religionsfreiheit garantieren.
Österreich als weltanschaulich neutraler Staat lebt in höchst bewährter Weise das Modell einer hereinneh- menden Neutralität bzw. freundschaftlichen Trennung, die sich durch Kooperation zum Wohl der Menschen auf vielen Gebieten auszeichnet. Dieses gelungene Modell eines kooperativen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche bei gleichzeitig selbstverständlicher institutioneller Trennung auf allen Ebenen schafft zugleich eine so- lide Basis für ein ökumenisches und interreligiöses respektvolles Miteinander in Österreich.
Vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen, dass Österreich die Anerkennung einer Kirche oder Religionsge- sellschaft mit dem Recht, aber auch der Verpflichtung, schulischen Religionsunterricht zu erteilen, verbindet.
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiös-ethisch-philosophischen Bildung (Art 14 Abs 5a B–VG, § 2 SchOG) in Form eines eigenen Unterrichts- gegenstandes. Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungs- orientierte Ziele, die entsprechend dem christlichen Menschenbild davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.
Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schüler/innen besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zuge- hörigkeit zur katholischen Kirche soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreinge- nommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompe- tenz zu sachlich begründetem Einspruch.
Bedingt durch die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche für den Religionsunterricht gibt es eigene rechtliche Rahmenbedingungen dafür, die in der vorliegenden Broschüre (Stand März 2019) dargestellt werden. Aktualisierungen sowie weiterführende Informationen finden Sie unter www.schulamt.at.
Wir hoffen, Sie damit in Ihrer täglichen Arbeit für die Kinder und Jugendlichen unterstützen zu können.
Ihre
HR Mag. Andrea Pinz Amtsleiterin