Bischöfliches Ordinariat
3. Feber 2021
Ermöglichung öffentlicher Gottesdienste ab Sonntag, 7. Feber 2021
Hochwürdige Herren,
liebe Mitbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie Euch wahrscheinlich bereits aus den Medien bekannt ist, dürfen ab dem kommenden Sonntag, dem 7. Feber 2021, und zwar beginnend mit der Vorabendmesse am Abend des 6. Feber unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden.
Neben den schon bisher bei Gottesdiensten geltenden Hygienemaßnahmen sind folgende Punkte einzuhalten:
- ein Abstand von 2 Metern zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben (daraus ergibt sich die Höchstzahl der Teilnehmer/innen im Gottesdienstraum, diese Höchstzahl ist jedenfalls einzuhalten),
- das verpflichtende Tragen einer FFP 2 Maske (ausgenommen der Hauptzelebrant zwischen Eröffnung und Schluss, sowie liturgische Dienste während des Vortragens von Texten und Liedern),
- allgemeiner Gesang und Chorgesang ist leider weiterhin nicht möglich.
Weitere Details werden in der neuen Rahmenordnung, die erst übermorgen Freitag publiziert werden kann, bekanntgegeben werden.
Wir ersuchen um Beachtung dieser Änderungen und bitten um unbedingte Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen.
Mit herzlichen Grüßen
Mag. Martin Korpitsch
Generalvikar
Mag. Gerhard Grosinger
Ordinariatskanzler