Bischöfliches Ordinariat der Diözese Eisenstadt
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Bischöfliches Ordinariat
30. Juni 2021

Anpassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab dem 1. Juli 2021

Hochwürdige Herren,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

vorgestern Nacht wurde durch die Bundesregierung die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung kundgemacht, die morgen, am 1. Juli in Kraft treten wird. Aufgrund der in der Öffnungsverordnung festgelegten Lockerungen war es möglich,  die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2021 abzuändern.

Ich übermittle in der Beilage diese mit morgigem Tag gültige Rahmenordnung zusammen mit Informationen zum Präventionskonzept für religiöse Feiern bzw. Gottesdienste aus einmaligem Anlass mit der Bitte um genaue Beachtung und Umsetzung.

Die Änderungen betreffen in erster Linie folgende Punkte:

- Die Verpflichtung zum Halten eines Abstands zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, entfällt.

- Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt. Es muss lediglich noch ein einfacher Mund-Nase-Schutz getragen werden.

- Bei „sakramentalen Feiern aus einmaligem Anlass“ (Taufen, Firmungen, Erstkommunionen und Trauungen) kann statt des Mund-Nase-Schutzes der „3G“-Nachweis zur Teilnahme ausreichen (wenn dies vom der Feier vorstehenden Priester – auf Initiative der feiernden Gemeinschaft – so entschieden wird).

Ein Präventionskonzept bleibt jedoch fix vorgesehen.

Die Details dazu sowie alle weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Richtlinien.

Mit der nochmaligen Bitte um Beachtung und den besten Wünschen für eine erholsame und gesunde Sommerzeit

Gerhard Grosinger

Die Rahmenordnung kann hier abgerufen werden.

Die Information zum Präventionskonzept für einmalige Feiern kann hier abgerufen werden.


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Herbert Hafner
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