Bischöfliches Ordinariat der Diözese Eisenstadt
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Bischöfliches Ordinariat
23. Oktober 2020

Regelung für Allerheiligen/Allerseelen und weitere Sicherheitshinweise in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Hochwürdige Herren,
liebe Mitbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,

gestern um die Mittagszeit wurde der beiliegende Aufruf der Österreichischen Bischofskonferenz an die Pfarrgemeinden im Hinblick auf die Feier von Allerheiligen und Allerseelen 2020 veröffentlicht, der in enger Abstimmung mit der Bundesregierung im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie erarbeitet wurde.

Um Unklarheiten zu vermeiden wird festgestellt, dass die Inhalte dieses Aufrufes hiermit für die Diözese Eisenstadt in Kraft gesetzt werden und einzuhalten sind.

Konkret heißt das:

- Rund um Allerheiligen und Allerseelen können heuer ohne Ausnahme keine gemeinsamen Gottesdienste am Friedhof stattfinden.

- Die Seelsorger mögen alleine, ohne die Teilnahme von Gläubigen und ohne Bekanntgabe des Termins eine Segnung der Gräber durchführen.

- Die Gläubigen sollen dazu aufgefordert werden, selbst die Gräber ihrer Verstorbenen zu besuchen und für sie zu beten, dabei aber große Familientreffen vermeiden.

- Bei den Gottesdiensten in den Kirchen möge besonders der Verstorbenen gedacht werden. Dabei soll insbesondere für die Opfer der Corona-Pandemie und für jene Verstorbenen, deren Beisetzung unter den speziellen Sicherheitsbestimmungen aufgrund der Pandemie erfolgte, gebetet werden.

- Darüber hinaus gelten für die Gottesdienste die Bestimmungen, die am 18. September 2020 mit einem Rundschreiben veröffentlicht wurden.

- Für das Dekanat Trausdorf gilt überdies das, was im Schreiben vom 20. Oktober 2020 mitgeteilt wurde.

Wir danken allen sehr herzlich, die alles Notwendige tun, um sich und ihre Mitmenschen zu schützen und ermutigen sie, auch weiterhin in diesem Bemühen nicht nachzulassen. Gerade die letzte Woche, die ein Großteil der Diözesanleitung in Quarantäne verbringen musste, hat uns gezeigt, wie leicht eine Ansteckung möglich ist und wie ernst man alle Sicherheitsmaßnahmen mehr denn je nehmen muss.

In diesem Zusammenhang bitten wir weiters, insbesondere auch folgende Punkte zu beachten:

- Seelsorger und andere im Rahmen der Liturgie tätige Personen (Mesner, Ministranten,etc.), die sich in irgendeiner Weise krank fühlen, sollen bis zur Abklärung der Ursachen keine Gottesdienste (mit)feiern und soziale Kontakte meiden.

- Seelsorger, die positiv auf Corona getestet wurden oder als K1-Kontaktperson in Quarantäne sind, haben dies unverzüglich dem Bischöflichen Ordinariat zu melden.

- Der Mund-Nase-Schutz (MNS) ist auch von den in der Liturgie handelnden Personen ausnahmslos zu tragen. Der Hauptzelebrant legt den MNS nach dem Einzug bis zur Kommunion und nach der Kommunion bis zum Auszug ab. Konzelebranten, Diakone, Lektoren/innen, Kantoren/innen legen den MNS nur dann ab, wenn sie etwas vortragen, vorbeten, sprechen oder vorsingen. Chorsänger/innen tragen lediglich während des Singens keinen MNS. Auch in der Sakristei ist der MNS zu tragen.

- Elternabende, Vorbereitungsstunden für Erstkommunion und Firmung, Sitzungen u. Ä. sollten möglichst nicht stattfinden. Es empfiehlt sich, diese online (z.B. via MS Teams, ZOOM oder Jitsi) zu veranstalten oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Sollten diese dennoch durchgeführt werden, ist strikt nach dem Covid-19-Präventionskonzept für die Sakramentenvorbereitung und Gruppenstunden (vgl. E-Mail Mag. Hrazdil vom 20. Oktober) vorzugehen.

- In den Pfarrkanzleien sind folgende allgemeine Hygienemaßnahmen zu beachten:

* Außerhalb des (eigenen) Büros ist immer (auch bei kurzen Gängen zum Kopierer, WC etc.) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern das Gebäude von mehreren Personen benutzt wird.

* Sollte es notwendig sein, dass mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum arbeiten müssen (Besprechungen, Mehrpersonenbüros), so haben alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen: es besteht eine physische Trennung (z.B. Plexiglaswand) oder es kann ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden.

* Bei diözesanen und pfarrlichen Dienstnehmern kann vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes lediglich durch Attest des Hausarztes dispensiert werden.

* Alle besetzten Räume sind regelmäßig gut zu durchlüften. (Es empfiehlt sich an der Maßgabe des Bildungsministeriums zu orientieren, den Raum ca. alle 20 Minuten zu lüften).

* Wer krank ist oder sich krank fühlt: zuhause bleiben oder nach Möglichkeit auf Home Office für den jeweiligen Tag bis zur Abklärung des Gesundheitszustandes umsteigen.

* Mehrmals täglich die Hände waschen, Husten- und Nieshygiene beachten sowie den Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen immer einhalten.

- Bezüglich sonstiger Veranstaltungen und der Frage einer Verabreichung von Speisen oder Getränken etc. sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu bachten ( https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html ).

Wir bitten, alle Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen und umzusetzen. Auch wenn vieles unbequem und schwierig ist und uns in diesem Zusammenhang oft Dinge an die Grenzen unserer Belastbarkeit und Geduld bringen, können wir durch ein konsequentes Vorgehen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass unsere Gottesdienste öffentlich zugänglich bleiben und wir die Seelsorge aufrecht erhalten können.

Die Dechanten bzw. die dienstältesten Priester (in jenen Dekanaten, die derzeit keinen Dechant haben) mögen diese Nachricht und den Aufruf der Bischöfe bitte zuverlässig an die Priester im Ruhestand weitergeben.

Danke für alles Verständnis und alles Mittun!

Mit herzlichen Grüßen

Mag. Martin Korpitsch
Generalvikar

Mag. Gerhard Grosinger
Ordinariatskanzler

Der Aufruf der Österreichischen Bischofskonferenz zu Allerheiligen und Allerseelen kann hier abgerufen werden.

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Herbert Hafner
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