Bischöfliches Diözesangericht
Bischöfliches Diözesangericht
Nichtigerklärung einer Ehe
Auflösung der Ehe bei Nichtvollzug
Auflösung der Ehe von Ungetauften
Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens

Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens

Die Ehe von zwei Ungetauften oder eines Getauften mit einem Ungetauften kann vom Papst durch eine Dispens aufgelöst werden, wenn einer der Partner eine Wiederverheiratung mit einem Getauften anstrebt. Der Antragsteller darf in diesem Fall jedoch nicht der Verursacher des Scheiterns der Ehe sein.

Wie und wo wird ein Antrag um die Dispens zugunsten des Glaubens gestellt?

Der Antrag des Bittstellers wird beim Diözesanbischof seines Wohnortes oder Nebenwohnortes eingereicht, der einen Untersuchungsführer mit der Beweisaufnahme beauftragt. Nach Abschluß der Beweiserhebung werden die Akten mit dem Bericht des Untersuchungsführers und dem Votum des Diözesanbischofs an die Glaubenskongregation nach Rom weitergeleitet. Die Glaubenskongregation überprüft das diözesane Verfahren und legt das Dispensansuchen dem Papst vor.

Wie lange dauert ein Dispensverfahren zugunsten des Glaubens?

Die Beweiserhebung dauert in der zuständigen Diözese an die 6 Monate. Die Antwort von der Glaubenskongregation wird innerhalb von 3 Monaten gegeben.

Was kostet das Dispensverfahren zugunsten des Glaubens?

Die Verfahrenskosten des Diözesangerichtes belaufen sich auf Eur 225; die Gebühren der Glaubenskongregation betragen ca. Eur 508,71.

Welche Folgen hat die Dispens zugunsten des Glaubens?

Die Ehe der ungetauften Ehegatten wird durch die päpstliche Dispens aufgelöst, wenn ein Partner eine Wiederverheiratung mit einem Getauften anstrebt. In diesem Fall können beide ungetauften Ehegatten eine neue Ehe eingehen.